Dachverband der

Luftsportvereine in Schleswig-Holstein

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und im Landessportverband Schleswig-Holstein

Neuregelung des Luftraums um Hamburg

Am 25.02.2021 trat die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung erstellte Bekanntmachung über "Besondere Voraussetzungen zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben für Segelflüge im Luftraum Klasse C Hamburg" in Kraft.

 

 

 

Liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden,

am 23.Dezember 2020 wurde, wenn auch nicht völlig überraschend, aber nicht nachvollziehbar die Absenkung des Ringes Luftraum „C“ von 4.500 ft auf 3.500 ft bekannt gegeben. Für den Segelflug und die Gleitschirmflieger nicht nur mit Überlandflugaktivitäten ist das unerträglich. Eine Lösung musste unter hohem Zeitdruck gefunden werden, da Redaktionsschluss für die ICAO-Karte am Freitag, dem 15. Januar ist.

Heute wurde in einer Videokonferenz der betroffenen Segelflieger und der DFS eine für alle Seiten annehmbare Lösung erarbeitet. Sie sieht wie folgt aus:

- die Untergrenzen „C“ werden im zweiten Ring von 4.500 ft auf 3.500 ft abgesenkt
- es werden zwei Segelflugsektoren „West“ und „Ost“ eingerichtet
- die Sektoren werden auf Anfrage bis mindestens 4.500 ft, wenn möglich auch höher, freigegeben
- der Sektoren Aukrug, Lüneburg und Winsen bleiben bestehen
- für Uetersen wird eine gesonderte Betriebsabsprache erneuert / angepasst
- die Maßnahmen werden im Herbst auf ihre Praktikabilität hin überprüft
- Anfragen über Status über FIS Langen, im Osten evtl. über Lübeck Turm
 
Sektor „Ost“ reicht von der A7 nördlich Hamburgs im Uhrzeigersinn bis zu einer Linie senkrecht auf den Sektorengrenzen durch die Ortsmitte von Schwarzenbek, Sektor West reicht ebenfalls von der A7 entgegen des Uhrzeigersinns bis zur Grenze des Luftraumes „D“ HX von Finkenwerder.

Bei dieser Lösung war zu bedenken:

- Zeitdruck bis zur Drucklegung der ICAO-Karte
-viele Sektoren erhöhen die Flexibilität, aber auc- h die Komplexität
- große Sektoren verringern die Wahrscheinlichkeit der Aktivierung
- es handelt sich eindeutig um Regelungen für den Streckenflug, örtliche Regelungen sind davon nicht berührt.
 
Diese Zusammenfassung umreißt die Veränderungen in ihren wesentlichen Punkten, die offizielle Veröffentlichung erfolgt bald, wir werden an dieser Stelle darauf gesondert eingehen.

Für den Vorstand

Claus Cordes

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