Dachverband der
Luftsportvereine in Schleswig-Holstein
Mitglied im Deutschen Aero-Club
und im Landessportverband Schleswig-Holstein
Dachverband der Luftsportvereine in Schleswig-Holstein
Mitglied im Deutschen Aero-Club
und im Landessportverband Schleswig-Holstein
Wichtig für ZÜP-Verlängerer
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innnovation (Luftsicherheitsbehörde) hat uns gebeten, folgenden Hinweis an unsere Mitglieder weiterzugeben:
In manchen älteren ZÜP-Bescheiden findet sich noch der Text "Mindestens 4 Wochen vor Ablauf des vorgenannten Termins ist ein Antrag auf eine Wiederholungsprüfung zu stellen."
Die Luftsicherheitsbehörde bittet wegen der geänderten Rechtslage darum, entgegen diesem Text den Antrag auf Wiederholungsüberprüfung bereits drei Monate vor dem im Bescheid genannten Ablaufdatum zu stellen. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 5 Abs.2 Satz 2 der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung [LuftSiZüV].