Dachverband der

Luftsportvereine in Schleswig-Holstein

Mitglied im Deutschen Aero-Club

und im Landessportverband Schleswig-Holstein

Wichtig für ZÜP-Verlängerer

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Die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innnovation (Luftsicherheitsbehörde) hat uns gebeten, folgenden Hinweis an unsere Mitglieder weiterzugeben:

In manchen älteren ZÜP-Bescheiden findet sich noch der Text "Mindestens 4 Wochen vor Ablauf des vorgenannten Termins ist ein Antrag auf eine Wiederholungsprüfung zu stellen."

Die Luftsicherheitsbehörde bittet wegen der geänderten Rechtslage darum, entgegen diesem Text den Antrag auf Wiederholungsüberprüfung bereits drei Monate vor dem im Bescheid genannten Ablaufdatum zu stellen. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 5 Abs.2 Satz 2 der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung [LuftSiZüV].

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